Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Gäste, wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit für folgendes:

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gültigkeit vor der Buchung

1) Obwohl sich das Chalet etwas außerhalb des Chaletparks „De Huifkar“ befindet, ist es mit dem Park verbunden. Daher gelten für unsere Mieter nicht nur unsere Hausregeln, sondern auch die Parkordnung des Chaletparks. Diese liegt zur Einsicht im Chalet aus. Bei Verstoß gegen diese Vorschriften sind die Mieter für die daraus entstehenden Konsequenzen verantwortlich.

2) Der/die MieterIn, deren Name im Mietvertrag erscheint, ist der/die HauptmieterIn und haftet somit auch für mögliche Mitmieter. Der Mietvertrag ist personengebunden. Untervermietung/Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt. Der/die HauptmieterIn muss mindestens 25 Jahre alt sein. Sollte der/die HauptmieterIn die Schlüsselübergabe an jemanden aus seiner/ihrer Reisegruppe delegieren, müssen die Vermieter darüber im Voraus informiert werden.

3) Um die Reservierung des Aufenthalts zu bestätigen, muss das Reservierungsformular auf unserer Website oder einer anderen  Buchungsseite durch die Mieter ausgefüllt werden. Nach Erhalt des ausgefüllten Reservierungsformulars werden die Vermieter den Mietern eine Bestätigung als formelle Annahme der Reservierung zusenden.

  • Spätestens nach 8 Tagen werden 25 % der Gesamtmiete (inklusive Anzahlung, Reinigungskosten und Kurtaxe) als Anzahlung fällig. Die Zahlung bitte unaufgefordert vornehmen. Erst dann ist Ihre Reservierung endgültig.
  • Die verbleibenden 75 % werden 4 Wochen vor Ihrem Aufenthalt fällig
  • Bei (Last-Minute-)Buchungen weniger als vier Wochen vor dem Aufenthalt muss die gesamte Mietsumme sofort beglichen werden.
  • Sie erhalten die Kaution innerhalb einer Woche zurück, vorausgesetzt, dass alles vorhanden und unbeschädigt ist, ordentlich zurückgelassen wurde und nicht in den Innenräumen geraucht wurde.

4) Im Falle einer Stornierung gelten folgende Konditionen:

A            Bis zu 4 Wochen vor dem Anreisedatum zahlen die Mieter 25% der Gesamtmiete

B            Bis zu 2 Wochen vor dem Anreisedatum zahlen die Mieter 50% der Gesamtmiete

Danach erfolgt keine Rückerstattung mehr.

C            Bei Zahlungsverzug haben die Vermieter das Recht, das Chalet wieder zur Miete anzubieten. Sollten die Mieter nicht anreisen oder das Chalet vor Ende des Mietzeitraums verlassen, findet keine Rückerstattung statt.

Es wird den Mietern geraten, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

5) Der Mietzeitraum beginnt um 14:00 Uhr am Anreisetag und endet spätestens um 10:00 Uhr am Abreisetag. Wechseltage sind Montag und Freitag. Abweichung von diesen Wechseltagen ist unter Umständen nach Absprache möglich. Die Vermieter wünschen informiert zu werden, wenn die Ankunft später als 14.00 Uhr stattfindet.

6) Im Chalet sind maximal 2 Hunde willkommen (mehr als 2 Hunde oder andere Tiere evtl. nach Absprache). Gegenstände, wie Körbe, Decken, Futterschalen etc. für das Haustier müssen von den Mietern selbst mitgebracht werden (Wasserschale ist vorhanden). Das Haustier muss gut erzogen sein und darf keine Schäden am Inventar verursachen. Ein Haustier sollte nicht in die Schlafräume kommen und oder auf den Sitzmöbeln liegen. Bei der Verwendung der Sitzmöbel als solche müssen selbst mitgebrachte Abdeckungen benutzt werden. Die Vermieter erwarten, dass die Mieter sich dementsprechend verhalten.

7) Das Chalet dient lediglich Erholungszwecken. Die Mieter dürfen das Chalet nicht zweckentfremden. Dies bedeutet auch, dass Feiern nicht gestattet sind. Übernachtungsgäste müssen den Vermietern angezeigt werden.

8) Zusätzlich zu Ihren PKW’s besteht grundsätzlich kein Zugang zum Beispiel für Wohnmobile, Anhänger, Wohnwagen o.ä. Eventuelle Ausnahmen nur nach Rücksprache mit den Vermietern und/oder dem Geschäftsführer des Chaletparks „De Huifkar“.

9) Der Verlust oder die Entwendung des Eigentums der Vermieter wird polizeilich zur Anzeige gebracht. Mit der Buchung stimmen die Mieter automatisch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieter zu.

10) Das Rauchen ist in den Innenräumen des Chalets nicht gestattet. Draußen ist es gestattet. Es gibt einen Aschenbecher.

CHALET PALET Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gültigkeit nach der Buchung

1) Die Vermieter übernehmen keine Haftung für Diebstahl (z.B. während der Nutzung des Schwimmbades),Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Mieter. Ebenso wenig haften die Vermieter für Personenschäden, die den Mietern während oder als Folge des Aufenthalts im Chalet oder der Nutzung der Einrichtungen des Chaletparks „De Huifkar“ entstehen.

2) Die Mieter teilen den Vermietern unverzüglich alle Störungen und/oder Mängel am Chalet, am Inventar, an Apparaten oder an Installationen mit. Maßnahmen zur Behebung der Störung oder des Defekts werden von den Vermietern so schnell wie möglich in die Wege geleitet.  Die Vermieter können Beschwerden, die erst nach dem Aufenthalt der Mieter kommuniziert werden nicht berücksichtigen, da während des Aufenthalts keine Möglichkeit bestand, das Problem zu lösen. Sollten die Mieter während des Aufenthalts keine Schäden oder Mängel melden und diese erst bei der Nachprüfung des Chalets entdeckt werden, tragen die Mieter die Reparaturkosten durch einen Fachbetrieb. Alle Schäden und/oder der Verlust von Schlüsseln werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

3) Die Vermieter stellen den Mietern WLAN zur Verfügung. Die Vermieter haften nicht für mögliche Fehlfunktionen. Im Falle von Störungen werden die Vermieter jedoch alles daran setzen, diese zu beheben/beheben zu lassen.

4) Die Mieter verpflichten sich, das Chalet pfleglich zu behandeln. Im Falle von Schäden, die durch die Mieter (oder ein Haustier) am Chalet, dem Inventar oder dem Garten verursacht werden, haften die Mieter und tragen eventuell entstehende Kosten, welche mit der Kaution verrechnet werden. Bei größeren Schäden erhalten die Mieter von den Vermietern eine Rechnung über den entstandenen Schaden. Die Mieter können dann möglicherweise ihre Reise- oder Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Die Mieter verpflichten sich, Anwohner und Bewohner angrenzender Chalets nicht zu belästigen. Dies gilt ebenfalls für die Haustiere der Mieter.

Für Künstler: Bei der Arbeit an Kunstwerken sind Vorkehrungen zu treffen, um Schäden an Innen- und Außenbereichen zu vermeiden.

5) Die Mieter erklären sich damit einverstanden, das Chalet bei der Abreise ordentlich zu hinterlassen. Das Chalet ist „staubsaugerrein“ zu übergeben. Bitte denken Sie auch an die Küche, den Kühlschrank, Backofen, Grill, die Kaffeemaschine, Abfallsäcke.

6) Es ist nicht gestattet, kommerzielle Dienstleistungen Dritter im Chalet ohne Zustimmung der Vermieter zu nutzen.

7) Die Vermieter haften nicht für Belästigungen (Lärm usw.) die während des Aufenthalts im und um das Chalet durch Dritte im weitesten Sinne des Wortes verursacht werden.

Hinweis: Die Mieter können von den Vermietern Qualität und Redlichkeit erwarten. Bei Mängeln oder Problemen während Ihres Aufenthalts informieren Sie die Vermieter bitte sofort, damit zeitnah etwas dagegen unternommen werden kann.